Aufnahmekriterien

Die Schulkonferenz der Klaus-Groth-Schule beschloss auf der Schulkonferenz am 28.06.2016 unter dem damaligen TOP 8 folgende Kriterien, die bei der Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler vorrangig herangezogen werden:

  1. Geschwisterkinder
    Sind bereits Geschwisterkinder eines neu anzumeldenden Kindes Mitglied der Schulgemeinschaft.
  2. Zeitbedarf für den Schulweg
    Wie lang ist der Schulweg und ist dieser dem Kind altersgemäß zumutbar. Gibt es eine Schule, die näher am Wohnort des Kindes liegt und somit einen kürzeren Schulweg bietet.
  3. Bedarf der OGT(S)
    Besteht bei der Familie des aufzunehmenden Kindes ein erhöhter Bedarf, den offenen Ganztagsbereich, der an der KGS angeboten wird, zu nutzen oder kann auch eine dem Wohnort des aufzunehmenden Kindes näher gelegene Schule diesen Bedarferfüllen.
  4. Losverfahren (nachrangig)
    Sollten mehr Aufnahmeanfragen vorliegen als Plätzen in den Klassen vorhanden sind, müsste ggf. das Losverfahren über eine Aufnahme entscheiden. Zuvor sind jedoch die drei vorgenannten Kriterien zu prüfen.
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