Schülervertretung

Die Schülervertretung hat folgende Organe:

  1. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher
  2. Die Schülersprecherin oder den Schülersprecher
  3. Die Klassensprecherversammlung

Weiterhin wirken Vertreter der Schülerschaft ab Klasse 7 in den Fachkonferenzen mit.

In der Schulkonferenz können Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 mitwirken.

Eine Verbindungslehrerin oder ein Verbindungslehrer nimmt an den Sitzungen der Klassensprecherversammlung mit beratender Stimme teil. Sie oder er berät die Schülersprecherin oder den Schülersprecher und die Schülervertretung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Die Namen der aktuellen Schülervertreter werden per Aushang bekannt gegeben.

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